NOTVER­WALTUNG

Im Notfall wird vom Gericht ein Verwalter eingesetzt

Es gibt Situationen, in denen Wohnungseigentümergemeinschaften professionelle Hilfe benötigen. Die Eigentümer untereinander sind zerstritten, die finanzielle Lage der Gemeinschaft ist als katastrophal zu bezeichnen und zusammen damit ist der im Amt befindliche Verwalter, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage, die verfahrene Situation zu lösen.

Immer sind dies Fälle, in denen die Gerichte Notverwalter einsetzen.

In den letzten Jahren sind wir mehrfach durch das Amtsgericht Münster und das Landgericht Münster zum Notverwalter eingesetzt worden. Wir konnten die meisten Probleme durch unsere Erfahrung kurzfristig lösen.

scroll up