04.09.2022
Wir bekommen Verstärkung
Wir heißen zum 01.09.2022 unsere neuen Kollegen Frau Kegelmann und Herrn Overschmidt im Team der TFI Immobilienverwaltung willkommen. Mit Frau Kegelmann werden wir das Team der Buchhaltung verstärken. Zudem freuen wir uns mit Herrn Overschmidt auf ihre Wünsche im Bereich Facility Managemant reagieren zu können.
23.05.2021
TFI online
Ihre Immobilie jetzt Digital
Wann sie möchten, wo sie möchten...
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17.05.2021
Neue Telefonzeiten ab dem 18.05.2021
Mo. - Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo., Di, u. Do. 14:30 Uhr - 16:30 Uhr
13.05.2021
Werden Sie Teil des Teams
Wir suchen Verstärkung
07.04.2020
BEIRAT AKTUELL Ausgabe 20/01 Wie gewohnt auf dem Weg zu unseren Beiratsvorsitzenden
wie immer kostenlos für unser Beiratsvorsitzenden.
19.03.2020
Corona Pandemie
Eingeschränktes Telefon...
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02.09.2019
BEIRAT AKTUELL Ausgabe 19/01
Wie gewohnt auf dem Weg zu unseren Beiratsvorsitzenden
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12.04.2019
TFI evakuiert - Drei Weltkriegsbomben in der York-Kaserne wurden entschärft
Es wurde ein Bereich mit einem Radius von 250 Metern rund um den Fundort evakuiert.
Leider auch unser Bürogebäude am Krögerweg 10. Aus diesem Grund waren wir ab 13:30 Uhr telefonisch und persönlich nicht zu erreichen.
Die für den Tag geplanten Eigentümerversammlungen mußten leider ausfallen.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank
02.04.2019
BEIRAT AKTUELL Ausgabe 19/01
Wie gewohnt auf dem Weg zu unseren Beiratsvorsitzenden
17.10.2016
Beirat aktuell 03/2016
Die aktuelle Ausgabe ist zu unseren Beiräten unterwegs.
27.05.2016
Aktuelles Urteil: Warmwasserkosten bei großem Leerstand
Warmwasserkosten bei großem Leerstand
Auch bei erheblichem Leerstand in einem Mehrfamilienhaus sind die Kosten für Warmwasser grundsätzlich mindestens zu 50 Prozent nach Verbrauch umzulegen. (BGH, Urteil v. 10.12.2014, VIII ZR 9/14)
23.05.2016
Aktuelles Urteil: Verwalter kann Lastschriftabrede mit uneinsichtigem Eigentümer kündigen
Verwalter kann Lastschriftabrede mit uneinsichtigem Eigentümer kündigen
Der Verwalter kann eine Lastschriftabrede mit einem Wohnungseigentümer kündigen, wenn dieser darauf beharrt, mit einer streitigen Forderung gegen eine Beitragsforderung der WEG aufrechnen zu können, und daher weitere Konflikte zu erwarten sind. Dann muss der Eigentümer das Hausgeld überweisen. (BGH, Urteil v. 29.1.2016, V ZR 97/15
30.04.2016
Aktuelles Urteil: Verteilungsschlüssel „Personenmonate“ ist zulässig
Verteilungsschlüssel „Personenmonate“ ist zulässig
Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine nicht näher erläuterte Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind. (BGH, Urteil v. 22.10.2014, VIII ZR 97/14)
01.03.2016
Beirat aktuell 01/2016
Die aktuelle Ausgabe ist zu unseren Beiräten unterwegs.
01.10.2015
Beirat aktuell 03/2015
Die aktuelle Ausgabe "Neues zu baulichen Veränderungen - Teil 1" ist zu unseren Beiräten unterwegs.