17.10.2023

Achtung!!! Neue Telefonzeiten

Montag bis Freitag  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Montag und Donnerstag  14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

04.09.2022

Wir bekommen Verstärkung

Wir heißen zum 01.09.2022 unsere neuen Kollegen Frau Kegelmann und Herrn Overschmidt im Team der TFI Immobilienverwaltung willkommen. Mit Frau Kegelmann werden wir das Team der Buchhaltung verstärken. Zudem freuen wir uns mit Herrn Overschmidt auf ihre Wünsche im Bereich Facility Managemant reagieren zu können.

23.05.2021

TFI online

Ihre Immobilie jetzt Digital

Wann sie möchten, wo sie möchten...

mehr lesen...

17.05.2021

Neue Telefonzeiten ab dem 18.05.2021

Mo. - Fr.                      9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo., Di, u. Do.         14:30 Uhr - 16:30 Uhr 

13.05.2021

Werden Sie Teil des Teams

Wir suchen Verstärkung

07.04.2020

BEIRAT AKTUELL Ausgabe 20/01 Wie gewohnt auf dem Weg zu unseren Beiratsvorsitzenden

wie immer kostenlos für unser Beiratsvorsitzenden.

19.03.2020

Corona Pandemie

Eingeschränktes Telefon...

mehr lesen...

04.09.2019

SAVE THE DATE

DAS DRITTE

MÜNSTERANER IMMOBILIENFORUM
AM 14.02.2020

mehr lesen...

02.09.2019

BEIRAT AKTUELL Ausgabe 19/01

Wie gewohnt auf dem Weg zu unseren Beiratsvorsitzenden

mehr lesen...

12.04.2019

TFI evakuiert - Drei Weltkriegsbomben in der York-Kaserne wurden entschärft

Es wurde ein Bereich mit einem Radius von 250 Metern rund um den Fundort evakuiert. 

Leider auch unser Bürogebäude am Krögerweg 10.  Aus diesem Grund waren wir ab 13:30 Uhr telefonisch und persönlich nicht zu erreichen.

Die für den Tag geplanten Eigentümerversammlungen mußten leider ausfallen.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank

02.04.2019

BEIRAT AKTUELL Ausgabe 19/01

Wie gewohnt auf dem Weg zu unseren Beiratsvorsitzenden

27.05.2016

Aktuelles Urteil: Warmwasserkosten bei großem Leerstand

Warmwasserkosten bei großem Leerstand

Auch bei erheblichem Leerstand in einem Mehrfamilienhaus sind die Kosten für Warmwasser grundsätzlich mindestens zu 50 Prozent nach Verbrauch umzulegen. (BGH, Urteil v. 10.12.2014, VIII ZR 9/14)

23.05.2016

Aktuelles Urteil: Verwalter kann Lastschriftabrede mit uneinsichtigem Eigentümer kündigen

Verwalter kann Lastschriftabrede mit uneinsichtigem Eigentümer kündigen

Der Verwalter kann eine Lastschriftabrede mit einem Wohnungseigentümer kündigen, wenn dieser darauf beharrt, mit einer streitigen Forderung gegen eine Beitragsforderung der WEG aufrechnen zu können, und daher weitere Konflikte zu erwarten sind. Dann muss der Eigentümer das Hausgeld überweisen. (BGH, Urteil v. 29.1.2016, V ZR 97/15

30.04.2016

Aktuelles Urteil: Verteilungsschlüssel „Personenmonate“ ist zulässig

Verteilungsschlüssel „Personenmonate“ ist zulässig

Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine nicht näher erläuterte Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind. (BGH, Urteil v. 22.10.2014, VIII ZR 97/14)

01.03.2016

Beirat aktuell 01/2016

Die aktuelle Ausgabe ist zu unseren Beiräten unterwegs.

01.10.2015

Beirat aktuell 03/2015

Die aktuelle Ausgabe "Neues zu baulichen Veränderungen - Teil 1" ist zu unseren Beiräten unterwegs.

scroll up